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News 1/2014

 

1) Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten ab dem Veranlagungjahr 2013

Aufgrund der Vorschriften des Steuervereinfachungsgesetzes können Ehegatten ab dem Veranlagungsjahr 2013 zwischen den Veranlagungsformen

a) Einzelveranlagung und

b) Zusammenveranlagung

wählen.

Eine getrennte Veranlagung ist somit nicht mehr möglich.

 

2) Unterkunftskosten

Aufwendungen für die Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist und es sich nicht um eine Erstausbildung handelt.